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Problembereiche

Für welche Problembereiche ( Indikationen ) arbeite ich?

Einzelne Erwachsene

Ausgeschlossen werden Suchterkrankungen!

Paare

Familien



Kostenübernahme

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

a) Gesetzliche Krankenkassen

Die Einzeltherapie von Erwachsenen wird in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen.

In einem Erstgespräch und maximal 5 weiteren probatorischen Sitzungen wird geklärt, ob diese Methode für die geschilderte Problematik erfolgversprechend sein kann, ob Patient und Therapeut miteinander arbeiten können und wollen und wie viele Sitzungen bei der Krankenkasse/ Beihilfestelle dann beantragt werden.

Mitzubringen ist die Versicherungskarte in jedem Quartal bzw. eine Überweisung vom Arzt, wenn die Gebühr dort schon im laufenden Quartal gezahlt wurde.

b) Private Krankenkassen

Da die einzelnen privaten Krankenkassen sehr unterschiedliche Kostenregelungen und Regelungen bei der Antragstellung haben, sollte dies vorab vom Versicherten selbst mit der Versicherung abgeklärt werden. In der Regel werden das Erstgespräch und die 5 probatorischen Sitzungen auch ohne Antragstellung von den privaten Krankenkassen erstattet. Es wird abgerechnet nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)

c) Beihilfeberechtigte

Erstgespräch und 5 probatorische Sitzungen werden ohne Antragstellung übernommen. Die weiteren Sitzungen müssen bei der Beihilfestelle beantragt werden über ein Gutachterverfahren. Dafür gibt es Formblätter, die der Beihilfeberechtigte bei der Beihilfestelle anfordern kann.

Hypnotherapie

Paar- und Familientherapie

Dafür werden die Kosten nicht von den Krankenkassen bzw.Beihilfe übernommen, sie müssen privat getragen werden (je Zeitstunde 80,00 Euro).

 


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