Problembereiche
Für welche Problembereiche ( Indikationen ) arbeite ich?
Einzelne Erwachsene
- depressive Erkrankungen
- Angst- und Zwangsstörungen
- sogen. Anpassungsstörungen nach besonderen psychosozialen Belastungen (z.B.bei Verlust, Trennung, Mobbing...)
- Posttraumatische Belastungsstörungen (z.B. als Folge von Schockerlebnissen, Gewalterfahrungen , sexuellem Missbrauch...)
- Essstörungen (Anorexie, Bulimie, Adipositas)
- Somatisierungs- und Schmerzstörungen
- Schlafstörungen
- Psychosomatische Erkrankungen
- Begleitung und Stabilisierung nach psychotischen Episoden
- Lebens- und Sinnkrisen
Ausgeschlossen werden Suchterkrankungen!
Paare
- Entscheidungssituationen ( trennen oder zusammenbleiben ? )
- die in ihren Herkunftsfamilien verstrickt sind und für sich neue Perspektiven entwickeln wollen
- in Trennung, die für sich und/oder ihre Kinder neue Umgangsformen brauchen
Familien
- mit Jugendlichen ( Ablösungsproblemen )
- bei Familien mit Adoptivkindern
Kostenübernahme
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
a) Gesetzliche Krankenkassen
Die Einzeltherapie von Erwachsenen wird in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen.
In einem Erstgespräch und maximal 5 weiteren probatorischen Sitzungen wird geklärt, ob diese Methode für die geschilderte Problematik erfolgversprechend sein kann, ob Patient und Therapeut miteinander arbeiten können und wollen und wie viele Sitzungen bei der Krankenkasse/ Beihilfestelle dann beantragt werden.
Mitzubringen ist die Versicherungskarte in jedem Quartal bzw. eine Überweisung vom Arzt, wenn die Gebühr dort schon im laufenden Quartal gezahlt wurde.
b) Private Krankenkassen
Da die einzelnen privaten Krankenkassen sehr unterschiedliche Kostenregelungen und Regelungen bei der Antragstellung haben, sollte dies vorab vom Versicherten selbst mit der Versicherung abgeklärt werden. In der Regel werden das Erstgespräch und die 5 probatorischen Sitzungen auch ohne Antragstellung von den privaten Krankenkassen erstattet. Es wird abgerechnet nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)
c) Beihilfeberechtigte
Erstgespräch und 5 probatorische Sitzungen werden ohne Antragstellung übernommen. Die weiteren Sitzungen müssen bei der Beihilfestelle beantragt werden über ein Gutachterverfahren. Dafür gibt es Formblätter, die der Beihilfeberechtigte bei der Beihilfestelle anfordern kann.
Hypnotherapie
Paar- und Familientherapie
Dafür werden die Kosten nicht von den Krankenkassen bzw.Beihilfe übernommen, sie müssen privat getragen werden (je Zeitstunde 80,00 Euro).